Parkraumbewirtschaftung - Berlin.de (2024)

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Die dichtbesiedelten Bereiche Berlins sind attraktiv für viele Menschen und Arbeitgeber_innen; die Bevölkerung Berlins wächst. Doch das bringt auch viel Verkehr mit sich und die Nachfrage ist oft größer als das Angebot an Stellflächen und Parkplätzen.
Daher ist es wichtig, den Verkehr gezielt zu steuern. Ein Instrument hierfür ist die Parkraumbewirtschaftung. Sie sorgt unter anderem dafür, dass in Gebieten mit hoher Parkraumnachfrage das verbreitete Falschparken zurückgedrängt wird und sich die Parkplatzsituation für Anwohner_innen, ansässige Gewerbetreibende und Besucher_innen entspannt.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Parkzonen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin und Sie erfahren, wie Sie Vignetten und Ausnahmegenehmigungen beantragen können.

Inhaltsverzeichnis

  • Aktuelle Parkraumbewirtschaftungszonen
  • Geplante Parkraumbewirtschaftungszonen
  • Ausnahmegenehmigungen in der Parkraumbewirtschaftung
  • Häufig gestellte Fragen

Aktuelle Parkraumbewirtschaftungszonen

Alle Parkraumbewirtschaftungszonen in Tempelhof-Schöneberg sowie aller weiteren Bezirke Berlins finden Sie in einer Karte auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Geplante Parkraumbewirtschaftungszonen

Parkraumbewirtschaftung - Berlin.de (1)

Bild: BA TS

St. Joseph Krankenhaus

Parkzone 90: Geplante Einführung im Herbst 2024 Weitere Informationen

Parkraumbewirtschaftung - Berlin.de (2)

Bild: BA TS

Manfred-von-Richthofen-Straße

Parkzone 91: Geplante Einführung im Herbst 2024 Weitere Informationen

Hier finden Sie die entsprechenden Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung samt den jeweiligen Machbarkeitsstudien:

  • Bericht über den Abschluss der Machbarkeitsstudie zur Parkraumbewirtschaftung innerhalb des S-Bahn-Rings Drucksache – 0718/XX

Nördlicher Mariendorfer Damm

Für den Bereich rund um den nördlichen Mariendorfer Damm hat die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg den notwendigen Beschluss zur Prüfung der Einführung der Parkraumbewirtschaftung getroffen.
Daher wird nun eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

Information der Anwohnenden und Gewerbetreibenden

Alle Anwohner_innen und Betriebe erhalten vier bis acht Wochen vor Einführung der neuen Zonen eine Postwurfsendung. Das Bezirksamt informiert zudem über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die neuen Zonen und die Antragswege für Ausnahmegenehmigungen.
Zusätzlich werden Aushänge in Treppenhäusern oder an Hauseingangstüren angebracht. Falls kein Aushang im Haus vorgefunden wird, wurde dieser möglicherweise durch Reinigungskräfte, Hauswarte oder die Anwohnerschaft entfernt.

Parkgebühren

Wer weder Parkausweis noch Vignette hat, muss einen Parkschein kaufen (Smartphone-App oder Parkscheinautomat). Die Gebühren liegen zwischen 2 und 4 Euro pro Stunde.

Jede Zone oder jeder Bereich wird in eine von drei Kategorien eingeteilt, je nach Lage, Parkraumnachfrage und weiteren fachlichen Kriterien. Die Höhe der Gebühren legt die Landespolitik in einer Verordnung fest.

für die drei Kategorien

Derzeit sind die Gebühren wie folgt gestaffelt:

  • Kategorie 1: 2 Euro pro Stunde
  • Kategorie 2: 3 Euro pro Stunde
  • Kategorie 3: 4 Euro pro Stunde

Generell gilt immer die gültige Beschilderung vor Ort.

Weitere Informationen zu den Parkgebühren finden Sie in der Pressemitteilung der Senatskanzlei.

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Ausnahmegenehmigungen in der Parkraumbewirtschaftung

  • Bewohnerparkausweise
  • Handwerkerparkausweise
  • Betriebsvignetten
  • Hauskrankenpflege und Hebammen
  • Schichtdienst / Dienst zu ungünstigen Zeiten
  • Gesundheitlich eingeschränkte Personen
  • Schwerbehinderte
  • Weitere Anträge zu Ausnahmen in der Parkraumbewirtschaftung

Bewohnerparkausweise

Auf Antrag erhalten Bewohner_innen mit amtlich gemeldetem und tatsächlichem Wohnsitz innerhalb der Zone für jeweils ein auf sie zugelassenes (oder ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassenes) Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis, dieser kann für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ausgestellt, und danach verlängert werden.

Bewohnerparkausweise werden vom Bürgeramt ausgestellt.
Hier finden Sie die Informationen zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises.

Hinweise

  • Wir bitten, die Bewohnerparkausweise rechtzeitig zu beantragen, da unmittelbar nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung Parkverstöße geahndet werden können und die Anträge nach der Reihenfolge der Eingänge bearbeiten werden müssen!
  • Anfragen zum Bearbeitungsstand bzw. zur Bearbeitungsdauer können vom Bürgeramt nicht beantwortet werden.

Handwerkerparkausweise

Inhaber_innen eines Handwerkerparkausweises sind berechtigt, ihr Fahrzeug im Rahmen einer Auftragstätigkeit in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins gebührenfrei abzustellen; er ist nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig.

Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt finden Sie weitere Informationen zum Handwerkerparkausweis und zum Online-Antragsformular.

Alternativ besteht dort auch die Möglichkeit, das Antragsformular für die Beantragung herunterzuladen. Der Antrag ist dann per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden:

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
    Fachbereich Straßenverkehrsbehörde
    10820 Berlin
  • E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde

Betriebsvignetten

Jeder Gewerbebetrieb und jede vergleichbare Einrichtung mit Sitz innerhalb der neuen Parkraumbewirtschaftungszone kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für eine gebührenpflichtige Betriebsvignette erhalten. Dies gilt nur für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge (zugelassen auf die geschäftsführende Person oder den Betrieb); dies gilt nicht für Mitarbeiter_innen bzw. angestellte Personen.

Ausnahmegenehmigungen für Betriebsvignetten weiterer Kraftfahrzeuge können erteilt werden. Antragsteller_innen müssen dafür nachweisen, dass – bedingt durch den Betriebsablauf – ein unabweisbarer Bedarf besteht, der über das Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen im Umfeld des Betriebes hinausgeht.

Die Bearbeitungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
    Fachbereich Straßenverkehrsbehörde
    10820 Berlin
  • E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Betriebe nach § 46 StVO - Betriebsvignette

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (180.6 kB) - Stand: Mai 2024

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  • Erklärung zur Nutzung des Fahrzeugs - Betriebliche Nutzung / Nutzungsüberlassungserklärung / Abtretungserklärung

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (279.7 kB) - Stand: Mai 2024

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Hauskrankenpflege und Hebammen

Für die Versorgung von Patient_innen bestehen für Pflegedienstleister und Hebammen Möglichkeiten, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Hierbei ist neben dem Betriebssitz insbesondere das Tätigkeitsfeld in anderen Parkraumbewirtschaftungszonen nachzuweisen.

Die Bearbeitungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
    Fachbereich Straßenverkehrsbehörde
    10820 Berlin
  • E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde

Arbeitnehmer im Schichtdienst oder mit Dienst zu ungünstigen Zeiten

Wenn der Schichtdienst bis einschließlich 06:00 Uhr beginnt und auch nach 00:00 Uhr endet, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach zu erhalten.
An die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind strenge Anforderungen gestellt, so dass jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung darstellt.
Achtung: Flexible Arbeitszeitmodelle fallen nicht unter die Schichtarbeit!

Die Bearbeitungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
    Fachbereich Straßenverkehrsbehörde
    10820 Berlin
  • E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aufgrund Schichtarbeit und Dienst zu ungünstigen Zeiten

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    PDF-Dokument (96.6 kB) - Stand: Januar 2023

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Gesundheitlich eingeschränkte Personen

Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können, haben ebenfalls die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Die Bearbeitungsgebühren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Der nachfolgende Antrag ist mit den darin genannten beizufügenden Unterlagen per Post oder E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden.

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
    Fachbereich Straßenverkehrsbehörde
    10820 Berlin
  • E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für gesundheitlich eingeschränkte Personen

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (91.3 kB) - Stand: April 2024

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Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit einem blauen EU-Parkausweis oder mit einem orangenen Parkausweis sind von den Parkgebühren ausgenommen. Diese Parkausweise sind personenbezogen.

Weiter Informationen und Anträge finden Sie auf der Seite “Parkerleichterungen für Schwerbehinderte”.

  • Achtung!
    Die Auslage des allgemeinen Schwerbehindertenausweises ist für eine Befreiung von der Entrichtung der Parkgebühren nicht ausreichend.

Weitere Anträge zu Ausnahmen in der Parkraumbewirtschaftung

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Pflege eines nahen Angehörigen

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (29.2 kB) - Stand: Mai 2023

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  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Parken auf dem Mittelstreifen Mariendorfer Damm 195 - 447

    Dieses Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (44.8 kB) - Stand: April 2023

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  • Antrag auf Änderung einer bereits erteilten Ausnahmegenehmigung

    Kennzeichenwechsel / Ersatzausstellung
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    PDF-Dokument (289.7 kB) - Stand: Oktober 2021

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  • Versicherung an Eides statt bei Verlust einer Vignette

    Dieses Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (183.6 kB) - Stand: April 2024

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Häufig gestellte Fragen

  • Wie läuft der Prozess zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftungszone ab?

    Zu Beginn bedarf es eines politischen Auftrags zur Einrichtung neuer Zonen. Im Anschluss wird ein unabhängiges Büro durch das Bezirksamt beauftragt, eine so genannte Machbarkeitsstudie zu erstellen.
    Ziel und Inhalt der Machbarkeitsstudie ist es, eine fundierte Bewertung der Möglichkeit einer Parkraumbewirtschaftung im untersuchten Gebiet vorzunehmen.

    Bevor eine Zone in Betrieb genommen werden kann, muss Personal eingestellt werden, um die Parkraumüberwachung zu gewährleisten und die Ausgabe der Vignetten für Bewohner_innen und Handwerksbetriebe zu ermöglichen. Es müssen alle Parkscheinstandorte geprüft und angeordnet werden, Schilder aufgestellt und die Anwohner_innen informiert werden.

  • Welche Effekte hat die Parkraumbewirtschaftung?

    Die Parkraumbewirtschaftung ist ein etabliertes Instrument, das in verdichteten Räumen auf der ganzen Welt zum Einsatz kommt, um dem begrenzten Platz in Städten zu regulieren. Alle europäischen Metropolen haben dies bereits eingeführt. In Berlin werden alle Bereiche des inneren S-Bahnrings in die Parkraumbewirtschaftung überführt. Dies ist Teil der Maßnahmen zur Luftreinhaltung, die das Land Berlin einhalten muss.

    Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung legt fest, wer bei einer zu hohen Nachfrage privilegierten Zugang zu den Stellplätzen bekommt. Dazu gehören Anwohner_innen, Handwerker_innen, Schichtdienstarbeitende und Schwerbehinderte. Für alle diese Gruppen gibt es die Möglichkeit, Vignetten bzw. Ausnahmegenehmigungen zu erhalten.

    Der Effekt durch die Einführung dieses Steuerungsinstrumentes ist vielfach belegt, auch in Berlin. Nach Einführung der drei ersten Parkzonen (Zone 41, 42, 43) in Pankow konnte in einer Folgeuntersuchung ein Rückgang des Parkdrucks um bis zu 20 Prozent festgestellt werden.

    • Weitere Informationen zu den positiven Erfahrungen der Parkraumbewirtschaftung in Prenzlauer Berg

    Weitere positive Effekte sind eine Verringerung des Parksuchverkehrs (Verringern von Lärm- und Abgasbelastung), Rückgang von Parkverstößen, Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum.

  • Was bedeutet die Parkraumbewirtschaftung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs?

    Durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftung werden viel mehr Mitarbeitende in der Parkraumüberwachung tätig sein.
    Diese kontrollieren nicht nur die Tickets der Zone, sondern auch falschparkende Autos. Die Überwachungsdichte nimmt daher signifikant zu und es erfolgt eine höhere Regeleinhaltung und Verkehrssicherheit.

  • Warum bekomme ich als Arbeitnehmer_in keine Ausnahmegenehmigung?

    Da der Parkraum nur begrenzt vorhanden ist, müssen bestimmte Gruppen, die auf das Auto angewiesen sind, bevorzugt werden. Darunter fallen Menschen in Schichtdiensten oder jene, die aus gesundheitlichen Gründen den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) nicht nutzen können. Handwerker_innen müssen schwere Geräte transportieren und arbeiten im gesamten Stadtgebiet. Daher bekommen diese einen Parkausweis für Handwerker_innen. Pendelnde Arbeitnehmer_innen ohne Schichtdienst können entweder von ihrem Arbeitgeber einen Parkplatz auf dem Gelände einfordern, sich privat einen Parkplatz mieten oder im öffentlichen Straßenland gegen Gebühr parken. Das ÖPNV-Netz ist im Innenstadtbereich des Bezirkes sehr gut ausgebaut und alle Arbeitsstätten sind durch den ÖPNV gut erreichbar. Auch eine Kombination aus ÖPNV und Individualverkehr (Fahrrad, E-Scooter, Auto) ist möglich. Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung wird ein Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV im dicht besiedelten Innenstadtbereich gesetzt und gleichzeitig Gruppen, die auf das Auto angewiesen sind, die Möglichkeit gegeben, ortsnah einen freien Parkplatz zu finden.

  • Wann wird es weitere Zonen geben?

    Es sind weitere Zonen in Friedenau und Mariendorf geplant. Für eine weitere Ausweitung benötigt das Bezirksamt einen politischen Auftrag.

    Sollten Sie sich auch in Ihrem Wohngebiet eine Parkraumbewirtschaftungszone wünschen, empfehlen wir Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an eine politische Partei ihrer Wahl zu wenden.

Parkraumbewirtschaftung - Berlin.de (2024)

FAQs

Welche park App in Berlin? ›

Deine Parktickets in Berlin bezahlst du auf Rechnung oder mit der Kreditkarte und ohne Zusatzkosten – ganz einfach mit der Parkster App. Parkster gibt's kostenlos im Apple App Store oder Google Play Store.

Was brauche ich um einen Parkausweis zu beantragen? ›

Das brauchen Sie für den Antrag:
  1. ausgefülltes Antrags-Formular,
  2. Ihren Schwerbehindertenausweis oder einen anderen Nachweis über Ihre Behinderung,
  3. für den blauen EU-Parkausweis brauchen Sie ein aktuelles Passbild,
  4. eine Vollmacht + Personalausweis (wenn Sie den Ausweis für eine andere Person beantragen).
Mar 11, 2024

Wie viel kostet ein Parkausweis Berlin? ›

Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit bei bis zu zweijähriger Geltungsdauer: 20,40 Euro. Die Verwaltungsgebühr ist bei der sofortigen Ausgabe des Bewohnerparkausweises im Bürgeramt zu entrichten.

Wo kann man Bewohnerparkausweis beantragen Berlin? ›

Kontakt
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.
  • Bürgeramt Steglitz - Anwohner-/ Bewohnerparkausweis.
  • Schloßstr. 37 , 12163 Berlin.
  • 14160 Berlin.
  • Fax: (030) 90299-3370.
  • E-Mail: parkausweise@ba-sz.berlin.de.

Was ist besser Parkster oder EasyPark? ›

Parkster hat in der Studie „Kundenfreundlichste Apps“1 die Auszeichnung „Beste App“ erhalten. In der Kategorie „Digitales Parken / Parkplatzsuche“ belegt Parkster damit den vordersten Rang2 – vor Apps wie Easy Park und PayByPhone.

Welche park App ist empfehlenswert? ›

Die besten Park Apps, die Ihren Alltag erleichtern können
  1. ParkMobile – Parken leicht gemacht. ...
  2. EasyPark – Nie wieder in einer Schlange stehen. ...
  3. Parkopedia – Die umfassendste Park App. ...
  4. PayByPhone – Bequem von überall aus parken. ...
  5. SpotHero – Sparen Sie Geld beim Parken. ...
  6. Ampido – Vermeiden Sie teure Parkgebühren.
May 25, 2023

Was passiert wenn man ohne anwohnerparkausweis parkt? ›

Beim Parken ohne Anwohnerparkausweis in einer Bewohnerparkzone handelt es sich um den gleichen Tatbestand. Es fällt ein Bußgeld in Höhe von 10 bis 50 Euro an.

Wie funktioniert ein Parkausweis? ›

Der Bewohnerparkausweis sichert keinen bestimmten Parkplatz, sondern erlaubt nur das dauerhafte Parken auf einem Parkplatz in der Bewohnerparkzone, in der Sie gemeldet sind. Ein Bewohnerparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen).

Wie viel kostet ein anwohnerparkausweis? ›

Ein Bewohnerparkausweis, umgangssprachlich oft auch Anwohnerparkausweis genannt, gilt in einer fest definierten Zone Ihrer Stadt oder Gemeinde. Damit ist Ihr Fahrzeug dort von der Höchstparkdauer und den Parkgebühren für "Besucher" befreit, die meist zwischen ein und drei Euro pro Stunde liegen.

Wie lange dauert Parkausweis Berlin? ›

Wichtig: Bei Online-Anträgen dauert die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen, bei schriftlichen Anträgen bis zu 5 Wochen (sofern sämtliche Unterlagen vorliegen bzw. Mitwirkungspflichten erfüllt sind).

Was kostet Parkraumbewirtschaftung Berlin? ›

Die Parkgebühren variieren aktuell je nach Gegend zwischen 25 Cent pro Viertelstunde (bzw. dementsprechend 1 Euro pro Stunde) und 1 Euro pro Viertelstunde (bzw. 4 Euro pro Stunde). In manche Gegenden werden nur tagsüber Parkgebühren erhoben, andere Gegenden werden rund um die Uhr bewirtschaftet.

Wie erkenne ich eine Parkraumbewirtschaftungszone? ›

Der Beginn einer Parkzone wird durch das Verkehrszeichen 314.1 angezeigt. In seinem Äußeren ähnelt es dem Zeichen 314, welches anzeigt, dass an entsprechender Stelle geparkt werden darf. Dieses erkennen Sie an dem weißen Buchstaben P auf quadratischem, blauem Hintergrund.

Was ist ein Besucherparkausweis? ›

Der Besucherparkausweis sichert keinen Parkplatz, sondern erlaubt nur das dauerhafte Parken auf einem Parkplatz in der Bewohnerparkzone. Ein Besucherparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Besucherparkausweis eingetragen).

Was kostet falsch Parken ohne bewohnerparkausweis? ›

Das Verwarnungsgeld für Parken ohne Parkschein beläuft sich in der Regel allerdings auf höchstens 40 Euro. Diesen Betrag müssen Sie zahlen, wenn Sie länger als drei Stunden ohne gültigen Parkschein parken.

Wo muss der anwohnerparkausweis liegen? ›

Der Bewohnerparkausweis ist fahrzeuggebunden und erlaubt das Parken dieses Fahrzeuges in den ausgeschilderten Parkzonen, für die der Ausweis ausgestellt ist. Der Parkausweis muss gut sichtbar an der vorgeschriebenen Stelle im Fahrzeug angebracht sein.

Was kostet EasyPark in Berlin? ›

Mit dem EasyPark Go Abo bezahlst du einen festen Preis pro Monat, statt einzeln für jeden Park- oder Ladevorgang zu zahlen. Du bezahlst 2.99€ Monatsgebühr pro Nutzer:in. Bei gleichem Service kannst du unbegrenzt parken und laden ohne zusätzliche Servicegebühren für EasyPark.

Wie funktioniert EasyPark in Berlin? ›

EasyPark arbeitet mit Städten und Parkplatzbetreibern zusammen, damit Autos sicher und einfach geparkt werden können. Sobald du einen Parkvorgang mit EasyPark startest, senden wir eine Nachricht an das Kontrollsystem der Stadt. So sehen die Behörden, dass die Parkgebühr für deinen Parkplatz per App bezahlt wurde.

Kann man mit EasyPark überall parken? ›

Parke überall: Garagen und Stellplätze

Das sind die Tage, an denen du vielleicht lieber in einer Garage parkst: EasyPark kannst du auch dort nutzen!

In welchen Städten EasyPark Vignette? ›

Standorte
  • Achenkirchen.
  • Bad Altaussee.
  • Bad Aussee.
  • Baden.
  • Bad Hall.
  • Bad Ischl.
  • Bischofshofen.
  • Braunau.

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Author: Domingo Moore

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Name: Domingo Moore

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Job: Sales Analyst

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