Beziehung: Handy des Partners durchsuchen - strafbar? Anwältin erklärt schlimmsten Fall (2024)

Berlin. Ein Blick ins Handy des Partners klingt oft verlockend. Aber es kann nicht nur für die Beziehung, sondern auch rechtliche Folgen haben.

Man sitzt gemeinsam auf dem Sofa und schaut einen Film. Als die Partnerin aufs Klo muss, liegt ihr Handy unbeachtet auf dem Wohnzimmertisch. Da ist sie, die Möglichkeit, schnell und unbeachtet einen Blick auf Insta, in Whatsapp-Verläufe oder Fotos zu werfen. Man könnte ja herausfinden, dass man mit diesem einen Arbeitskollegen betrogen wurde. Oder man findet heraus, dass es nichts herauszufinden gibt.

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So oder so muss man mit den Konsequenzen leben. Entweder hat man danach Informationen, die zwar für Klarheit sorgen, aber verdammt wehtun. Es stellt sich die Frage: Wie soll man erklären, wie man an die Infos gekommen ist? Und man hat die Privatsphäre des Partners oder der Partnerin stark verletzt. Im schlimmsten Fall kommen dadurch auch noch rechtliche Konsequenzen obendrauf.

Dieses Risiko nehmen viele Menschen in Kauf. Zwar unterscheiden sich die Ergebnisse von Meinungsforschungsinstituten und Umfragen minimal – je nachdem, welche Altersgruppe in welchem Land befragt wurde. Doch zusammenfassend lässt sich sagen, dass in etwa jeder Dritte bis jede Vierte der Befragten schon einmal heimlich aufs Handy des Partners oder der Partnerin geschaut hat. Die Berliner Paarberaterin Sylvia Fauck weiß aus jahrelanger Erfahrung, dass das Herumschnüffeln in allen Altersgruppen vertreten ist. „Insbesondere dann, wenn Menschen eifersüchtig oder misstrauisch sind.“

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Handy des Partners durchsuchen: Vertrauensbruch ist häufig unverzeihbar

Ein Verhalten, das oft einen bitteren Beigeschmack hinterlässt. Forschende fragten über 100 Menschen nach ihren Erfahrungen zum Thema Handy-Schnüffelei. Dabei kam heraus, dass es meistens schlecht für die Beziehung war. Bei fast einem Viertel der Befragten läutete das Verhalten, das vor allem durch Eifersucht und Kontrolle begründet war, sogar das Ende der Partnerschaft ein, weil der Vertrauensbruch nicht verziehen werden konnte. Übrigens fand die Handykontrolle am häufigsten statt, wenn der Partner oder die Partnerin im Bad war.

Beziehung: Handy des Partners durchsuchen - strafbar? Anwältin erklärt schlimmsten Fall (1)

Wenn Menschen in einer Beziehung kontrolliert wurden, empfinden sie häufig Wut und Enttäuschung. „Die kontrollierte Person verliert vor dem Partner oder der Partnerin zunächst einmal den Respekt und das Vertrauen“, erklärt Sylvia Fauck. „Es kann sogar passieren, dass man keine Achtung mehr vor dem Menschen hat.“ Das verwundert kaum, sind doch Vertrauen und Respekt zwei Säulen einer funktionierenden Partnerschaft.

Doch entsprechend zu reagieren, bringe einen nicht weiter, so Fauck. Besser sei es, ruhig zu bleiben und zu sagen: „Du kannst gerne jederzeit in mein Handy gucken, aber könntest du mich bitte vorher fragen?“. Zudem würden der Partner oder die Partnerin, oft auch die Passwörter ändern. Im Grunde aber gilt: „Niemand möchte sich vorm eigenen Partner oder der Partnerin schützen“, so die Paarberaterin und Coachin.

Handykontrolle nach Affäre? Lieber das persönliche Gespräch suchen

Um all diese Schäden zu vermeiden, sollte man etwa bei einem Fremdgeh-Verdacht lieber miteinander sprechen – vor allem, wenn man sich auf eine monogame Beziehung geeinigt hat. „Es hilft, sich in einer ruhigen Minute zusammenzusetzen und zu sagen: ‘Ich hab da so ein komisches Gefühl. Kann es sein, dass du jemand anderen hast?’ oder auch ‘Ich finde, du hast dich irgendwie verändert’“, so Fauck.

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Sie rät, das Gespräch auf jeden Fall persönlich zu führen. „Man kennt seinen Partner oder seine Partnerin und sieht, wie sie reagieren“, so die Beziehungsexpertin. „Haben sie ein schlechtes Gewissen, oder fallen sie aus allen Wolken und können dich beruhigen?“

Beziehung: Handy des Partners durchsuchen - strafbar? Anwältin erklärt schlimmsten Fall (2)

Denn nicht alles, was man in den Tiefen eines Smartphones findet, muss von Bedeutung sein. Da gibt es vielleicht das Foto aus dem Urlaub mit dem Ex von vor fünf Jahren, das einfach noch nicht gelöscht wurde, weil man seit Jahren nicht mehr dran gedacht hat oder das Liken einer Chatnachricht auf Instagram, hinter der nicht mehr als ein reines „Ich habe deine Nachricht gesehen und wahrgenommen“ steckt.

Handy des Partners durchsuchen strafbar? Anwältin erklärt die Rechtslage

Nicht nur moralisch, auch rechtlich gesehen begibt man sich mit solch einem Verhalten auf dünnes Eis – und das sowohl auf zivilrechtlicher, als auch auf strafrechtlicher Ebene. „Wer sich unbefugt in das Handy einloggt, weil er zum Beispiel die Vermutung hat, sein Partner geht fremd, will die Nachrichten lesen und macht das ohne eine Einwilligung vorsätzlich, der begeht eine Straftat“, sagt Larissa Rus, Rechtsanwältin bei Media Kanzlei. Und die kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. „Ich habe zwar noch nie davon gehört, dass es in solchen Fällen zu einer Freiheitsstrafe kam, aber Geldstrafen gibt es immer wieder“, so die Anwältin.

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Doch das war noch nicht alles. „Der klassische Fall – die Freundin oder der Freund ist neugierig, loggt sich ins Handy ein und liest Nachrichten und Chatverläufe mit – ist zivilrechtlich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung“, erklärt Larissa Rus. „Je nachdem, wie verletzend das war und welche Nachrichten heimlich gelesen wurden, kann das zu einer Geldentschädigung führen.“

Im schlimmsten Fall muss man also mit zwei Strafen rechnen. „Die strafrechtliche Geldstrafe wird an den Staat gezahlt und die zivilrechtliche an die geschädigte Person selbst“, so die Rechtsanwältin.

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Geheimnisse sind wichtig für eine Beziehung

Um einen skeptischen Partner von seinem Misstrauen abzubringen, könne man das Handy offen auf dem Tisch liegen lassen, so Paarberaterin Fauck. „Dann kommt auch keiner auf die Idee, darin herumschnüffeln, weil es das Gefühl vermittelt, dass man nichts zu verbergen hat“, erklärt sie. „Falls jemand doch denkt, etwas zu finden, dann schaut er eben ein paar Mal rein, findet nichts und lässt es dann sein.“

Hört das Misstrauen dann immer noch nicht auf, weil man beispielsweise durch Verrat und Betrug aus vorangegangenen Beziehungen geprägt ist, könnte eine Therapie die Lösung sein. „Wenn jemand unbegründet ein schwerwiegendes Problem mit Vertrauen und Eifersucht hat, kann das die Partnerschaft auf Dauer kaputt machen“, so Fauck.

Übrigens: Generell sind Geheimnisse gut und wichtig für eine Beziehung – so auch bei Passwörtern, die laut der Expertin in einer Beziehung keinesfalls unbedingt geteilt werden müssen. „Ein Geheimnis kann auch etwas Positives sein. Es kann sich zum Beispiel um das nächste Weihnachtsgeschenk drehen oder eine andere Überraschung, die man plant“, begründet Fauck. Wer also das nächste Mal vor der Versuchung steht, ins Handy seines Partners oder seiner Partnerin zu schauen, sollte sich auch gut überlegen, ob er sich wirklich um eine mögliche Überraschung bringen möchte.

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